Mittwoch, Februar 08, 2012

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Für die Autofahrt nach Polen: Hinweise zum Verhalten im Verkehr

In den vergangenen Tagen berichten zahlreiche Quellen über die Empfehlung, bei der Nutzung eines fremden Fahrzeugs in Polen unbedingt eine Vollmacht des Fahrzeuginhabers mit sich zu führen. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf die Strafen, die sich bei Verstoß gegen diese Regelung ergeben können. Eine dafür erforderliche Vollmacht kann kostenlos heruntergeladen werden, und zwar auf der Seite der Polnischen Botschaft unter berlin.polemb.net. Weitere Informationen rund um die Fahrt mit dem Auto nach und in Polen haben wir auf diese Seite für Sie zusammengestellt:


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