Archiv für Mai, 2011
Sommer Aktion – Rundreisen durch Polen jetzt zum Last Minute Preis
Letzte Änderung am Donnerstag, 26 Mai 2011 04:01 Erstellt von Team (Polen-Netzwerk) Donnerstag, 26 Mai 2011 04:01
Wer für dieses Jahr noch eine Rundreise durch Polen sucht kann sich ab sofort bei noch 3 freien Terminen über einen Rabatt von 10% auf den Reisepreis freuen. Die gut geplanten Rundreisen werden mit einem modernen Reisebus durchgeführt, werden mit HP angeboten und ebenfalls inklusive sind schon sehr viele Eintrittsgelder für Sehenswürdigkeiten während der Tour.
- Glanzlichter des Nordens - 17.07.-24.07.2011 - Danzig-Ostsee-Masuren für € 681,00 (statt € 757,00)
- Das Beste von Polen – 30.07.-09.08.2011 - Grosse Rundreise – € 1.017,00 (statt € 1.139,00)
- Glanzlichter des Nordens – 21.08.-28.08.2011 – Danzig-Ostsee-Masuren – € 681,00 (statt € 757,00)
Schlagwörter: last minute, Nordpolen, Rundreise Polen, südpolen | Gelistet unter Aktuelle Angebote, Sommer-Reiseangebote | 1 Kommentar
EU-Gericht stoppt Führerschein-Tourismus
Letzte Änderung am Samstag, 21 Mai 2011 11:39 Erstellt von Team (Polen-Netzwerk) Samstag, 21 Mai 2011 11:39
Luxemburg – Junge Leute aus Grenzgebieten machen ihren Führerschein gelegentlich im Nachbarland, weil dort die Fahrstunden preiswerter sind – in Polen oder Tschechien können sie nach Schätzungen bis zur Hälfte der Kosten sparen. Auch Punktesünder, die wegen zu schnellen Fahrens oder Alkohol am Steuer ihre Fahrerlaubnis verloren haben, machen dort den Führerschein neu – um in Deutschland die Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) zu umgehen.
Schon mehrfach sind die EU-Richter gegen diesen sogenannten Führerschein-Tourismus vorgegangen. Sie entschieden bereits, dass die Behörden in Deutschland einen tschechischen Führerschein nicht anerkennen müssen, wenn dem Autofahrer die Fahrerlaubnis zum Beispiel wegen Trunkenheitsfahrten entzogen wurde. Dies gelte auch für Fahranfänger, die nicht längere Zeit in dem anderen Land gelebt haben, heißt es in dem aktuellen Urteil. “Es ist möglich, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis nicht über die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und die dazu erforderliche Eignung verfügt und damit eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt”, so die Richter.
Im konkreten Fall lehnte der EuGH die Klage einer Frau aus Bayern ab, die in der Nähe von Bamberg wohnt. Sie hatte im benachbarten Tschechien ihren ersten Führerschein gemacht – den die Behörden aber nicht anerkannten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof legte die Klage dann dem obersten europäischen Gericht vor.
Die Klägerin argumentierte, sie habe keine Verkehrsverstöße begangen und der tschechische Führerschein sei ihr erster überhaupt. Die Richter entschieden sich jedoch für einen harten Kurs. Sie erklärten aber zugleich, dass grundsätzlich die EU-Staaten Führerscheine gegenseitig anerkennen müssten.
rom/dpa
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