Samstag, Februar 04, 2012

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Rundreisen Polen – Termine und Preise 2012

Für die beliebten Rundreisen durch Polen sind die Termine und Preise für das Jahr 2012 erschienen. In komfortablen Hotels untergebracht und durch die Deutschsprachige Reisebetreuung wird ein hoher Standart der Reisen garantiert welche ab 2 Personen bereits durchführungsgarantiert sind. Sämtliche Eintritte und Führungen sind bereits im Reisepreis (ab 699 Euro) enthalten sodass Urlauber unbeschwerte Tage in Polen erleben können. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: Rundreisen durch Polen

Glanzlichter des Nordens ab 749 Euro
Berge, Täler und Kultur ab 699 Euro
Das Beste von Polen ab 1095 Euro

EU-Gericht stoppt Führerschein-Tourismus

Luxemburg – Junge Leute aus Grenzgebieten machen ihren Führerschein gelegentlich im Nachbarland, weil dort die Fahrstunden preiswerter sind – in Polen oder Tschechien können sie nach Schätzungen bis zur Hälfte der Kosten sparen. Auch Punktesünder, die wegen zu schnellen Fahrens oder Alkohol am Steuer ihre Fahrerlaubnis verloren haben, machen dort den Führerschein neu – um in Deutschland die Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) zu umgehen.

Schon mehrfach sind die EU-Richter gegen diesen sogenannten Führerschein-Tourismus vorgegangen. Sie entschieden bereits, dass die Behörden in Deutschland einen tschechischen Führerschein nicht anerkennen müssen, wenn dem Autofahrer die Fahrerlaubnis zum Beispiel wegen Trunkenheitsfahrten entzogen wurde. Dies gelte auch für Fahranfänger, die nicht längere Zeit in dem anderen Land gelebt haben, heißt es in dem aktuellen Urteil. “Es ist möglich, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis nicht über die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und die dazu erforderliche Eignung verfügt und damit eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt”, so die Richter.

Im konkreten Fall lehnte der EuGH die Klage einer Frau aus Bayern ab, die in der Nähe von Bamberg wohnt. Sie hatte im benachbarten Tschechien ihren ersten Führerschein gemacht – den die Behörden aber nicht anerkannten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof legte die Klage dann dem obersten europäischen Gericht vor.

Die Klägerin argumentierte, sie habe keine Verkehrsverstöße begangen und der tschechische Führerschein sei ihr erster überhaupt. Die Richter entschieden sich jedoch für einen harten Kurs. Sie erklärten aber zugleich, dass grundsätzlich die EU-Staaten Führerscheine gegenseitig anerkennen müssten.

rom/dpa